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   VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16   

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VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16 (https://dejure.org/2016,44662)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.2016 - 9 K 4614/16 (https://dejure.org/2016,44662)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 2016 - 9 K 4614/16 (https://dejure.org/2016,44662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG
    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung der Personalakte; Vergleichbarkeit von Beurteilungen und Zeugnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2016 - 4 S 1578/16

    Zur Auslegung eines Eilrechtsantrags im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris).

    Hierbei muss er allerdings berücksichtigen, dass es sich bei Vorstellungsgesprächen nicht um ein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt, sowie dass auch diese allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln können und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris).

    Insbesondere kann von einem Bewerber nicht verlangt werden, positiv glaubhaft zu machen, dass er in einem erneuten Auswahlverfahren bei Vermeidung des unterstellten Fehlers anstelle eines ausgewählten Mitbewerbers zum Zuge komme (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Sie vermittelt jedem Bewerber um ein solches Amt einen Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20).

    Anderes gilt jedoch dann, wenn durch die Besetzung eines (höherwertigen) Dienstpostens die Voraussetzungen für die Vergabe eines statusrechtlichen Amts vermittelt oder die nachfolgende Auswahlentscheidung über ein Statusamt vorweggenommen oder vorbestimmt wird, die Vergabe des Dienstpostens materiell also bereits Vorwirkungen auf die Entscheidung über das Statusamt entfaltet (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20).

    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20.02.2004 - 2 VR 3.03 -, juris; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2016 - 4 S 1578/16 -, juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Untersagung der beabsichtigten Personalmaßnahme anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).

    bb) Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2013 - 4 S 2153/13

    Begrenzung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Während die ältere Rechtsprechung einen Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines bloßen Dienstpostens verhindert werden soll, darin gesehen hat, dass der rechtswidrig ausgewählte Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, NVwZ-RR 2012, 71; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272, m.w.N.), ist der Dienstherr nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht mehr daran gehindert, den umstrittenen Dienstposten während des laufenden Konkurrentenstreitverfahrens zu besetzen (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, DVBl 2016, 1271).

    bb) Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272).

  • VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte, und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - OVG 4 S 13/07 -, juris m.w.N.; zum Ganzen VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris).

    Auch die Tatsache, dass es sich um die dienstliche Beurteilung durch einen anderen Dienstherrn handelt, rechtfertigt ein völliges Ausblenden nicht (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 L 242/14 -, juris und VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris, jeweils m.w.N.).

  • VG Berlin, 30.07.2014 - 7 L 242.14

    Freihaltung einer Stelle der Besoldungsgruppe R 1 bis zur Neuentscheidung über

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Die Ergebnisse von anderen Auswahlverfahren (Auswahlinterviews, strukturierte Auswahlgespräche oder gruppenbezogene Auswahlverfahren) können grundsätzlich nur ergänzend zu den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden, weil sie im Vergleich mit diesen eine nur beschränkte Aussagekraft haben und die Beurteilungsgrundlagen nur erweitern, also das anderweitig gewonnene Bild über einen Bewerber nur abrunden können (VG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 L 242/14 -, juris).

    Auch die Tatsache, dass es sich um die dienstliche Beurteilung durch einen anderen Dienstherrn handelt, rechtfertigt ein völliges Ausblenden nicht (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 L 242/14 -, juris und VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Als Akt wertender Erkenntnis ist die Auswahlentscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Während die ältere Rechtsprechung einen Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die vorläufige Besetzung eines bloßen Dienstpostens verhindert werden soll, darin gesehen hat, dass der rechtswidrig ausgewählte Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, NVwZ-RR 2012, 71; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2013 - 4 S 2153/13 -, VBlBW 2014, 272, m.w.N.), ist der Dienstherr nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht mehr daran gehindert, den umstrittenen Dienstposten während des laufenden Konkurrentenstreitverfahrens zu besetzen (BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, DVBl 2016, 1271).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG sei in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16
    Ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG sei in einem durchgeführten Auswahlverfahren zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 4 S 439/13

    Vielzahl von Konkurrenten um Beförderungsstelle; Streitwertbemessung im

  • OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines

  • OVG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Bs 212/12

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren

  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

  • VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19

    Zuständigkeit des Kreistags und/oder des Landrats bei der Einstellung von

    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte, und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (vgl. VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 10.11.2016 - 9 K 4614/16 -, juris Rn. 10 und vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - OVG 4 S 13/07 -, juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Plog/Wiedow, a.a.O., § 22 Rn. 25).

    Falls der Dienstherr seine Entscheidung in einem auf aktuellen Beurteilungen aufbauenden Auswahlverfahren ergänzend etwa auf Vorstellungsgespräche stützt, muss er berücksichtigen, dass es sich bei Vorstellungsgesprächen nicht um ein leistungsbezogenes Auswahlkriterium handelt, sowie, dass auch diese allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln können und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, juris Rn. 13 und vom 28.09.2016, a.a.O.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2016, a.a.O.).

    Andere Anforderungen ergeben sich auch nicht von vornherein daraus, dass vorliegend die Entscheidung über die Beförderung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 LKrO grundsätzlich durch den Kreistag bzw. einen seiner beschließenden Ausschüsse im Einvernehmen mit dem Landrat erfolgt, denn beide Organe sind an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden und haben dem Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers Rechnung zu tragen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2016, a.a.O., Rn. 16).

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